Haushaltshilfe für Mütter und Schwangere
Gerade Alleinerziehende mit zwei oder mehreren Kindern sind nach der Geburt
bis an die Belastungsgrenze gefordert, ebenso wie Eltern von Zwillingen und Mehrlingen. Für die Notwendigkeit einerHaushaltshilfe gibt viele Gründe: Schwangerschaftsproblematiken bei Risikoschwangeren, vorzeitige Wehentätigkeit und Gefahr einer Frühgeburt, Erschöpfung nach der Geburt, Kaiserschnitt und Wundheilungsstörungen und vieles mehr. Hebammen und Ärzte können eine Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe ausstellen. Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann, so steht es in der Reichsversicherungs- ordnung (RVO) § 199. Manche Krankenkassen vermitteln gegebenenfalls eine Haushaltshilfe, aber auch Ihre Freunde oder Verwandten können die Arbeit als Haushaltshilfe gegen Entgelt übernehmen. Ist die Wochenbettzeit beendet und die Mutter erkrankt, besteht bei Beantragung einer Haushaltshilfe eventuell kein direkter Zusammenhang zum Geburtsgeschehen. In diesem Fall können Sie eine Haushaltshilfe nach § 38 Sozialgesetzbuch fünf (SGB V) bei Ihrer Krankenkasse beantragen und den Antrag von Ihrer Ärztin/Arzt unterschreiben lassen und anschließend bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung einreichen. Die Höhe der von Ihnen geforderten Zuzahlung richtet sich nach § 61 Satz 1 SGB V. Je Kalendertag wird von der gesetzlichen Krankenkasse im Jahre 2010 eine Zuzahlung von 10% der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Kalendertag, erhoben. Weil die Zuzahlungsbeiträge veränderlich sind, informieren Sie sich bitte vor Antragstellung über den aktuellen Eigenanteil bei Ihrer Krankenkasse.
Es gibt zunehmend junge Frauen und Mütter, die in der Elternzeit anderen bedürftigen Müttern gern als Haushaltshilfe zur Verfügung stehen. In Essen und Mülheim erhalten Sie zum Beispiel eine Haushaltshilfe unter 0201 47460186. Um eine deutschlandweite Haushaltshilfe- Suche zu ermöglichen, entsteht momentan die Internetplattform www.Haushalts-Hilfe.org, so dass sich Hilfesuchende und Arbeitsuchende auf dem kürzesten Weg im Inernet suchen und finden können,
mit freundlichen Grüßen
Liane Ullmann von
www.Nachsorgehebamme,com
www.Beleghebamme.com
www.Hebammenpolitik.com

